Für Vereine
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich viele Menschen, die eine – zumeist ehrenamtliche – Funktion in einem Verein übernehmen, nicht darüber im Klaren sind, dass Sie als Vereinsvorstand in steuerlicher Hinsicht Pflichten zu erfüllen haben, die mit denen der Geschäftsführung eines Wirtschaftsunternehmens vergleichbar sind. Häufig wird zudem von einem vorherigen Vorstand in steuerlicher Hinsicht „ein Scherbenhaufen hinterlassen“, was zunächst einmal ein aufwändige Aufarbeitung früherer Jahre unausweislich macht.
Das Steuerrecht für Vereine ist mittlerweile derart kompliziert, dass es ohne fundiertes steuerliches Hintergrundwissen kaum mehr zu durchschauen ist. So ist in steuerlicher Hinsicht zwischen verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns eines Vereins zu unterscheiden (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). In allen Bereichen bestehen ganz unterschiedliche Folgen für die Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, wodurch insbesondere an die Buchführung bestimmte Anforderungen gestellt werden müssen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Vereinsbesteuerung und sehen uns wegen unserer jahrzehntelangen Verwurzelung am Standort Bochum mit den Vereinen vor Ort in besonderer Weise verbunden.