Für Rentner
Leider bedeutet der Eintritt in den Ruhestand nicht zugleich auch, dass man automatisch „Ruhe vor dem Finanzamt“ hat. Denn ungeachtet des Vorliegens weiterer Einkünfte (Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) sind jedenfalls die Einkünfte aus Renten zu versteuern. Dies gilt sowohl für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken als auch für viele Bezüge im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
Grundsätzlich sind daher alle Rentner verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Bei allen Fragen rund um die Rentenbesteuerung sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung Ihr kompetenter Ansprechpartner und leiten Sie sicher durch den Steuerdschungel.
Darüber hinaus beraten wir Sie vertrauensvoll in allen Fragen rund um die Gestaltung der Vermögensnachfolge (Erbschaftsteueroptimierung). Unser Geschäftsführer Dr. Thomas Blum steht Ihnen zudem als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) bei allen Fragen zur Testamentsvollstreckung zur Verfügung.