Für Private
Von der versprochenen „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ sind wir in Deutschland wohl weiter entfernt denn je. Für Privatpersonen ist es nahezu unmöglich, das sich durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im stetigen Wandel befindliche Steuerrecht zu überblicken. Die Erstellung der Steuererklärung wird zu einer mit vertretbarem Zeitaufwand kaum mehr zu bewältigende Aufgabe. Auch die vielfach im Handel zu findende Software zur Erstellung der eigenen Steuererklärung kann meist keine Abhilfe schaffen. Unserer Erfahrung nach wird von Privatpersonen viel Geld dadurch verschenkt, dass in der Steuererklärung nicht alle Abzugs- und Gestaltungsmöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.
Die Beratung durch einen Steuerberater bringt in den allermeisten Fällen erhebliche finanzielle Vorteile – und zwar auch unter Berücksichtigung der Gebühren für den Steuerberater!
Als Privatperson (Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Vermieter, Kapitalanleger etc.) beraten wir Sie in allen steuerlichen Belangen. Wir erstellen Ihre Steuererklärung und leisten alle hierfür notwendigen Vorarbeiten, wie etwa die Überschussermittlung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen. Wir beraten Arbeitnehmer in allen Fragen rund um den Lohnsteuerjahresausgleich. Selbstverständlich beantworten wir auch alle Fragen rund um Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Eigenheimförderung etc. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Bedarf im Einspruchsverfahren und im finanzgerichtlichen Klageverfahren.