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Für Alle

Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Probleme. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen in allen Steuerarten, führen den Lohnsteuerjahresausgleich durch, beraten Sie zu Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteueroptimierung, vertreten Sie im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt sowie im Klageverfahren vor dem Finanzgericht, stehen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung u.v.m.

Sprechen Sie uns am besten im Vorfeld geplanter Vorhaben an, damit wir diese mit Ihnen gemeinsam steueroptimal planen und umsetzen können!

Steuererklärungen

Wir erstellen für Sie die erforderlichen Steuererklärungen in allen Steuerarten und beraten Sie als Privatperson mit unserer langjährigen Erfahrung zum Beispiel zu folgenden Sachverhalten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuerjahresausgleich)

  • Abfindungen

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Renteneinkünfte aus der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge

  • private Veräußerungsgeschäfte

  • Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

 

Einsprüche und Klagen

Rund 20% aller Steuerbescheide sind fehlerhaft. Ursache hierfür sind z.B. Übertragungsfehler des Finanzamtes, die willkürliche Streichung von geltend gemachten Ausgaben oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Finanzamt. Natürlich kommt es auch vor, dass der Steuerpflichtige in der Steuererklärung unbewusst abzugsfähige Ausgaben nicht angesetzt oder Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen hat. In all diesen Fällen kann ein form-​und fristgerecht eingelegter Einspruch Abhilfe schaffen. Rund 2/​3 aller Einsprüche sind erfolgreich.

Wenn dem Einspruch durch das Finanzamt nicht abgeholfen wird, so kann weitergehender Rechtsschutz durch eine Klage beim Finanzgericht in Anspruch genommen werden. Die Erfolgsquote finanzgerichtlicher Klagen liegt erfahrungsgemäß bei ca. 50%, sodass unter dem Strich rund 5/​6 aller angefochtenen Steuerbescheide spätestens nach der Inanspruchnahme finanzgerichtlichen Rechtsschutzes korrigiert werden.

Im Rahmen des behördlichen und ggf. gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens vertreten wir Sie kompetent mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und übernehmen hierbei die gesamte Korrespondenz mit Finanzämtern und Finanzgerichten.

Testamentsvollstreckung

In vielen Fällen bietet es sich an, bereits im Testament zu regeln, dass nach dem Tode des Erblassers ein Testamentsvollstrecker dessen letzten Willen „vollstrecken“, also durchsetzen soll. Die Praxis zeigt, dass vor allem in folgenden Konstellationen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist:

  • es sind Streitigkeiten unter den Erben oder zwischen den Erben und Pflichtteilsberechtigten zu erwarten

  • es ist zu erwarten, dass der Erbe oder die Erben nach dem Tode des Erblassers mit der Durchsetzung dessen letzten Willens (z.B. Vermögensverteilung, Verwaltung) emotional und/oder fachlich überfordert sind

  • das vererbte Vermögen ist besonders umfangreich und umfasst z.B. Grundstücke und/oder Betriebe

Das Amt des Testamentsvollstreckers ist vielen Leuten gänzlich unbekannt, manch andere unterschätzen die Anforderungen, die auf den Testamentsvollstrecker zukommen, zumal grundsätzlich die Übernahme des Amtes keine besonderen fachlichen Qualifikationen erfordert. Häufig wird deshalb in Testamenten der Fehler gemacht, gerade die Angehörigen, die natürlich unmittelbar nach dem Tode emotional stark belastet sind, zum Testamentsvollstrecker zu ernennen. In den oben genannten Konstellationen sind jedoch gerade diese Angehörigen aus nachvollziehbaren Gründen in der Regel nicht die geeigneten Personen, um den Zweck der Testamentsvollstreckung zu erfüllen.

 

Die Praxis zeigt, dass erfolgreiche Testamentsvollstreckung in der Regel am besten durch Außenstehende bzw. durch neutrale Personen, die zwar den Erblasser gut kannten, die jedoch keinerlei Bindungen gegenüber den Erben oder gegenüber Pflichtteilsberechtigten unterliegen, durchgeführt werden kann.

Unser Geschäftsführer Dr. Thomas Blum ist von der Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ ernannt worden und verfügt damit über eine besondere fachliche Qualifikation in diesem Gebiet. Zudem wird regelmäßig Erfahrungsaustausch mit Kollegen sowie Fortbildung durch die Teilnahme am Deutschen Testamentsvollstreckertag betrieben.

Sprechen Sie uns daher am besten bereits im Vorfeld der Errichtung eines Testamentes an, damit Sie von unserer Erfahrung profitieren können.

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