Einsprüche und Klagen
Rund 20% aller Steuerbescheide sind fehlerhaft. Ursache hierfür sind z.B. Übertragungsfehler des Finanzamtes, die willkürliche Streichung von geltend gemachten Ausgaben oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das Finanzamt. Natürlich kommt es auch vor, dass der Steuerpflichtige in der Steuererklärung unbewusst abzugsfähige Ausgaben nicht angesetzt oder Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen hat. In all diesen Fällen kann ein form- und fristgerecht eingelegter Einspruch Abhilfe schaffen. Rund 2/3 aller Einsprüche sind erfolgreich.
Wenn dem Einspruch durch das Finanzamt nicht abgeholfen wird, so kann weitergehender Rechtsschutz durch eine Klage beim Finanzgericht in Anspruch genommen werden. Die Erfolgsquote finanzgerichtlicher Klagen liegt erfahrungsgemäß bei ca. 50%, sodass unter dem Strich rund 5/6 aller angefochtenen Steuerbescheide spätestens nach der Inanspruchnahme finanzgerichtlichen Rechtsschutzes korrigiert werden.
Im Rahmen des behördlichen und ggf. gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens vertreten wir Sie kompetent mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und übernehmen hierbei die gesamte Korrespondenz mit Finanzämtern und Finanzgerichten.